Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II/ SRD II))

Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II/ SRD II))

Am 03. September 2020 tritt die zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (englisch: Shareholder Rights Directive (SRD II)) in Kraft. Neben neuen Anforderungen für die Aktiengesellschaften, ist besonders für Banken die SRD II von Interesse: Die SRD II verpflichtet nämlich alle Intermediäre, sich gegenseitig durch maschinenlesbare Formate zu benachrichtigen, und legt eine neue Messaging-Struktur fest. Die aktuellen ISO 15022-Unternehmensaktionsnachrichten können nicht für die neuen SRD II-Nachrichtenflüsse verwendet werden. Neue Nachrichten werden nur im ISO 20022-Format erstellt und über den InterAct-Service FINplus übertragen.

Sollten Sie zu den Intermediären gehören, sind also eine depotführende Bank, dann sprechen Sie uns an.

Zurück